Die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)

Was sich 2020 am BBiG ändert und was kommt für dich dabei rum?

Die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)
Ausbildung
von Kerstin am 15.01.2020

Es war höchste Zeit, das Berufsbildungsgesetz (BBiG) auf Vordermann zu bringen. Seit dem 01.01.2020 sind die Neuerungen in Kraft und machen Lust auf eine berufliche Ausbildung. Ein großes Thema ist die Mindestausbildungsvergütung. Damit wird nun endlich sichergestellt, dass Auszubildende fair bezahlt werden. Außerdem gibt es verbesserte Teilzeitregelungen, die berufliche Fortbildung ist nun gleichviel wert wie ein Studium und Einiges mehr. Aber schauen wir uns alle Neuerungen im Detail an.

Mindestausbildungsvergütung - Gilt sie für alle Auszubildenden und wie hoch ist sie denn?

Die neue Mindestausbildungsvergütung gilt für dich, wenn dein Ausbildungsvertrag ab dem 01.01.2020 abgeschlossen wurde. Sie ist geregelt bis zum Jahr 2023. Wenn du deine Ausbildung vor dem 01.01.2020 begonnen hast, gilt sie für dich leider nicht. Und noch etwas ist wichtig zu wissen: Ist der Arbeitgeber tarifgebunden, d.h. gehört er einem Arbeitgeberverband an, dann gilt die tariflich festgesetzte Höhe der Ausbildungsvergütung. Ist der Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden, darf er den branchenüblichen Tarif um höchstens 20 Prozent unterschreiten. Allerdings darf er dir nicht weniger zahlen als die Mindestausbildungsvergütung.

Das klingt kompliziert? Dann hilft dieses Beispiel:

Mal angenommen, die tarifliche Ausbildungsvergütung für das 1. Lehrjahr beträgt 1.000 €.

Der Arbeitgeber gehört keinem Arbeitgeberverband an und ist damit nicht tarifgebunden. In diesem Fall darf er dir maximal 20 Prozent weniger Ausbildungsvergütung zahlen.

Er muss dir also 800 € Vergütung zahlen und darf sich nicht auf die Mindestausbildungsvergütung berufen.

In der Grafik kannst du erkennen, wie die Mindestausbildungsvergütung je nach Ausbildungsjahr steigt, und das bis zum Jahr 2023.

 

Wann hast du das Recht, von der Arbeit freigestellt zu werden?

Als Auszubildender hast du das Recht (und auch die Pflicht) am Berufsschulunterricht teilzunehmen. Dafür muss dein Arbeitgeber dich freistellen, d.h. dich von der Arbeit entbinden.  Früher galt dieses Regelung nicht unbedingt auch für volljährige Auszubildende. Seit dem 01.01.2020 wird aber nicht mehr zwischen minderjährigen und volljährigen Azubis unterschieden. Beide Gruppen sind für den Berufsschulunterricht freizustellen. Und noch ein wichtiger Punkt: Wenn der Tag vor deiner Abschlussprüfung ein Arbeitstag ist, darfst du zuhause bleiben und dich in Ruhe auf den großen Tag vorbereiten.

Musst du nach der Berufsschule noch in den Ausbildungsbetrieb?

Auch hierzu gibt es klare Regelungen. Du muss nicht in den Betrieb, wenn…

  • der Berufsschultag mehr als fünf Unterrichtsstunden von je 45 Minuten hat.
  • du planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen hast.

Beachte aber: Sind in einer Woche zwei Berufsschultage mit jeweils mehr als 5 Unterrichtsstunden, musst du an einem der beiden Tage nach der Schule in den Betrieb zurückzukehren - an welchem der beiden Tage, bestimmt dein Ausbildungsbetrieb.

Was sind erweiterte Möglichkeiten der Teilzeitberufsausbildung?

Ausbildung in Teilzeit bedeutet bis zu 75 Prozent der normalen Regelarbeitszeit, d.h. 21 Stunden in der Woche im Betrieb. Dazu kommen dann ein bis zwei Berufsschultage in Vollzeit. Deine tägliche Arbeitszeit wäre demnach ca. 6 Stunden. Du sprichst dich dafür mit dem Betrieb ab, zu welchen Zeiten diese Stunden geleistet werden.

Bisher gab es die Möglichkeit der Teilzeitausbildung nur in Ausnahmefällen. Seit dem 01.01.2020 hat jeder Azubi diese Möglichkeit. Allerdings ist es wichtig, dass du dich mit deinem Ausbildungsbetrieb einig bist. Die Möglichkeit der Teilzeitausbildung ist für dich interessant, wenn du ein eigenes Kind zu versorgen hast oder einen Familienangehörigen pflegst.

Hier ein Beispiel für die Berechnung der Ausbildungsdauer, wenn du eine Teilzeitausbildung machst:

Nehmen wir an, deine reguläre Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre in Vollzeit. Du vereinbarst mit deinem Betrieb für 6 Monate eine Kürzung der täglichen Ausbildungszeit auf 70 Prozent.  Demnach sind 30 Prozent von 6 Monaten Ausbildungszeit anzuschließen. Das entspricht dann 1,8 Monaten. Gerechnet wird so: 6 Monate x 30 Prozent = 1,8 Monate. Weil es aber eine Regelung gibt, die besagt, dass nach dem Komma abgerundet wird, verlängert sich deine Ausbildungszeit nur um einen Monat.

Was bedeuten die neuen Abschlussbezeichnungen in der höheren Berufsbildung?

Kennst du sie auch, die gut gemeinten Ratschläge, doch lieber zu studieren, anstatt eine Ausbildung zu machen? Ein Studium sei „mehr wert“ und biete dir mehr Chancen. Damit ist nun Schluss, denn die neuen Abschlussbezeichnungen in der zwei- oder dreistufigen Fortbildung zeigen, dass Studium und berufliche Fortbildung gleichwertig sind. Auch das ist eine Neuerung im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die neuen Bezeichnungen sind Geprüfte/r Berufsspezialist/in, Master Professional und Bachelor Professional. Was sich dahinter verbirgt, verdeutlicht folgende Grafik:

Die neuen Stufen der beruflichen Fortbildung

 

Der Abschluss als Master Professional ist gleichwertig mit den Hochschulabschlüssen Bachelor of Arts / Science / Education und den Fachschulabschlüssen Staatlich geprüfte/r Techniker/in und Staatlich anerkannte/r Erzieher/in.

Der Abschluss als Bachelor Professional ist gleichwertig mit den Hochschulabschlüssen Master of Arts / Science / Education.

Du siehst also, berufliche und akademische Bildung sind gleichwertig!

Du interessierst dich für Fachliteratur, aber wer zahlt die?

Auch hier gibt es seit dem 01.01.2020 gute Neuigkeiten, denn zu den Ausbildungsmitteln gehört nun auch Fachliteratur, die du zur Berufsausbildung oder zum Ablegen deiner Prüfung brauchst. Die Kosten dafür trägt dein Arbeitgeber. Allerdings geht es nur um Fachbücher für die betriebliche Ausbildung und nicht um Schulbücher.

Wenn du es noch genauer wissen willst, was die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes im Einzelnen besagt, dann schau mal hier (https://www.bmbf.de/de/bbig-novelle-das-sind-die-wichtigsten-aenderungen-8640.html).


Alles klar soweit?
Dann auf zur Ausbildungsplatz-Suche!

Hier geht´s lang

Was dich auch interessieren könnte

31.05.2023Ausbildung

Ausbildungsbetrieb wechseln – geht das?

Deinen Ausbildungsbetrieb kannst du nur unter bestimmten Voraussetzungen wechseln. Welche das sind, haben wir für dich zusammengefasst:

» Blogeintrag ansehen
24.03.2020Ausbildung

Sieben Vorteile einer Ausbildung

Ausbildung? Aber klar doch! Es gibt viele gute Gründe, die für eine Ausbildung sprechen. Welche? Das erfährst du hier

» Blogeintrag ansehen
04.07.2023Ausbildung

Fachbegriff des Monats: Stufenausbildung

Die Stufenausbildung ermöglicht dir eine abgeschlossene Ausbildung in 2 Jahren – mit Perspektive auf mehr. Wie das geht? Das liest du hier:

» Blogeintrag ansehen
Folge ausbildung123.de