Rechte und Pflichten eines Ausbilders

Worauf Sie als Ausbildungsbetrieb achten sollten

Rechte und Pflichten eines Ausbilders | © adpic
von Judith am 17.02.2020

Genauso wie Ihr (zukünftiger) Azubi bestimmte Rechte und Pflichten hat, haben Sie dies als Ausbildungsbetrieb natürlich auch. Dazu zählen auch grundlegende Voraussetzungen – so müssen Sie natürlich als Ausbildungsbetrieb geeignet und befugt sein. Welche Rechte und Pflichten Sie als Ausbilder im Einzelnen haben, erfahren Sie in diesem Artikel.

Rechte und Pflichten des Ausbilders - Grundlegendes

Wie erwähnt müssen Sie, wenn Sie ausbilden möchten, dazu befugt sein. Die Eignung des Betriebs wird von der für Sie zuständigen Stelle (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer, Kammern der freien Berufe) festgestellt. Zudem müssen Sie natürlich einen Ausbildungsvertrag mit Ihrem Auszubildenden abgeschlossen haben, der bei minderjährigen Azubis vom gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden muss.

Ihre Pflichten als Ausbildungsbetrieb

Als Ausbildungsbetrieb haben Sie diverse Pflichten ihrem Auszubildenden gegenüber, die wir Ihnen im Folgenden darstellen.

  • Anmeldung des Azubis bei der Sozialversicherung.
  • Freistellung des Auszubildenden für die Berufsschule.
  • Kontrolle der Berichtshefte.
  • Ausschließliche Übertragung von ausbildungsbezogenen Aufgaben.
  • Beachtung von Sicherheitsvorschriften und Sorge für die Sicherheit des Auszubildenden.
  • Überprüfung der Bescheinigungen über ärztliche Untersuchungen bei jugendlichen Auszubildenden.
  • Übernahme der Kosten für die Ausbildung.
  • Zahlung einer entsprechenden Vergütung (Azubi-Gehalt).
  • Erfüllung der Lehrpflicht.
  • Kenntnis der Ausbildungsordnung (alle staatlich anerkannten Ausbildungsberufe verfügen über diese Ordnung). Darin sind u.a. Die Dauer der Ausbildung, die Bezeichnung des Berufs, die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse sowie die Prüfungsanforderungen geregelt.
  • Erstellung eines Ausbildungsrahmenplans (als Bestandteil des Ausbildungsvertrags).
  • Einhaltung von Aufsicht, Fürsorge und Schutz gegenüber Auszubildenden und Schutz vor gesundheitlichen und sittlichen Gefahren.
  • Kostenfreie Bereitstellung von Ausbildungsmitteln.
  • Erstellung eines Zeugnisses am Ende der Ausbildung.

Ihre Rechte als Ausbildungsbetrieb

Natürlich haben Sie als Ausbildungsbetrieb auch Rechte und können von Ihrem Auszubildenden bestimmte Dinge verlangen. Dazu zählen beispielsweise

  • Motivation
  • Ordnung
  • Pünktlichkeit
  • Verschwiegenheit

Zudem haben Sie das Weisungsrecht gegenüber Ihrem Auszubildenden. Dieser muss Ihrem Weisungsrecht Folge leisten, solange Sie ihm ausbildungsbezogene Aufgaben übertragen.

Auch das Kündigungsrecht zählt zu Ihren Rechten. Innerhalb der Probezeit können Sie Ihren Auszubildenden ohne Einhaltung einer Kündigungszeit kündigen. Nach der Probezeit müssen Sie einige Dinge beachten, da der Gesetzgeber Ausbildungsverhältnisse unter besonderen Schutz gestellt hat.

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