Das Landgericht und Amtsgericht Ellwangen

Das Amtsgericht und das Landgericht sind Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit und nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) für verschiedene Rechtsbereiche zuständig.
Das Amtsgericht befasst sich hauptsächlich mit Zivilstreitigkeiten zwischen Privatpersonen oder Unternehmen, Familienrechtsangelegenheiten, Familiensachen wie Vormundschaften und Adoptionen, Strafverfahren einschließlich Ordnungswidrigkeiten, Betreuungssachen und Nachlassangelegenheiten. Es übernimmt dabei vor allem Aufgaben in erster Instanz.
Das Landgericht entscheidet über Zivilrechtsstreitigkeiten, Strafverfahren sowie Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Es ist in bestimmten gesellschaftsrechtlichen Verfahren erstinstanzlich zuständig und fungiert als Beschwerdeinstanz bei Betreuungs-, Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen.
Beide Gerichte übernehmen zudem Aufgaben in der Justizverwaltung.