Was bedeutet Corona für Azubis?

Auswirkungen und Fragen

Was bedeutet Corona für Azubis? | © adpic
Corona
von Kerstin am 02.04.2020

Die Nachrichten sind voll davon - Politiker und Wissenschaftler befassen sich seit einiger Zeit mit den Maßnahmen, die zu treffen sind, um die Ausbreitung des Coronavirus zu stoppen und Menschenleben zu retten. Jeder ist von den Einschränkungen betroffen. Was genau das aber für dich als Auszubildenden bedeutet, haben wir hier zusammengefasst.

Was ist denn nun mit den Prüfungen?

Vielleicht bist du schon in der Prüfungsvorbereitung und fragst dich, welche Prüfungen stattfinden und welche verschoben werden.

Finden Aus- und Fortbildungsprüfungen der IHK statt?

Deutschlandweit hat die IHK alle schriftlichen und praktischen Zwischen- und Abschlussprüfungen Teil 1 und auch die Weiterbildungs- und AdA-Prüfungen vom 16. März bis einschließlich 24. April 2020 abgesagt. Eine gute Nachricht - die Zwischenprüfung wird nicht nachgeholt, sondern gilt als abgelegt bzw. teilgenommen.

Die schriftlichen IHK-Ausbildungsprüfungen werden nach jetzigem Stand in der Zeit vom 16. bis zum 19. Juni 2020 nachgeholt. Die industriell-technischen Prüfungen sollen demnach am 16. und 17. Juni 2020 und die kaufmännischen am 18. und 19. Juni 2020 stattfinden. Prüfungsteilnehmer, die im Frühjahr 2020 für die Abschlussprüfung Teil 1 angemeldet waren, können ihre Prüfung im Herbst 2020 nachholen.

Übrigens: Für die abgesagten Aus- und Fortbildungsprüfungen, die bis zum 24. April 2020 stattfinden sollten, musst du dich nicht nochmal anmelden. Du wirst automatisch für den Nachholtermin vorgesehen und eingeladen. Wenn du dich aber selbst auf dem Laufenden halten willst, dann mach dich schlau auf der Internetseite deiner zuständigen IHK.

Was ist mit den Prüfungen und Kursen im Handwerk?

Du stehst kurz vor der Gesellenprüfung? Dann musst du wissen, dass die Abschlussprüfungen vor den Handwerkskammern abgesagt sind und die überbetriebliche Unterweisung (ÜLU) von Auszubildenden vorerst ausgesetzt ist. Bisher stehen noch keine Nachholtermine fest. Informiere dich am Besten regelmäßig über die Internetseite der Handwerkskammer, die für dich zuständig ist.

Die Prüfungen werden verschoben. Verlängert sich nun deine Ausbildungszeit?

Laut Berufsausbildungsgesetz (BBiG) endet dein Ausbildungsverhältnis mit dem Erreichen des vertraglich festgelegten Ausbildungsendes. Das heisst, die Ausbildungszeit verlängert sich nicht automatisch. Allerdings kannst du bei der IHK eine Verlängerung beantragen, wenn du denkst, dass dies nötig ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Im Falle eines längeren Corona-bedingten Berufsschulausfalls kann das durchaus sinnvoll sein.

Wann musst du in den Betrieb und wann darfst du zuhause bleiben?

Vielleicht bist du auch verwirrt, wie es nun eigentlich mit Anwesenheitspflichten und Co. aussieht. Im Netz kursieren die verrücktesten Halbwahrheiten und wir bringen hier nun Klarheit in das Durcheinander.

Musst du in den Betrieb, wenn die Berufsschule geschlossen hat?

Grundsätzlich musst du in den Betrieb. Aber es gibt Ausnahmen:

  • wenn du nämlich unter Quarantäne stehst und somit den Ausbildungsbetrieb nicht betreten darfst
  • wenn deine Berufsschule den Unterricht anderweitig fortsetzt, z.B durch Online-Unterricht

Aber dein Betrieb hat auch Pflichten. Er muss es dir nämlich ermöglichen, während der Ausbildungszeit den Schulstoff zu erarbeiten. Das kann durch E-Mails, Lernbriefe, digitale Unterrichtsprogramme passieren, die laut Ausbildungsordnung und Lehrplan für dich passend sind. Allerdings kann der Betrieb entscheiden, wie und in welchem Umfang das geschehen soll.

Dabei kommt es natürlich auch darauf an, wie weit deine Ausbildung schon fortgeschritten ist. Je näher du am Prüfungstermin bist, desto wichtiger ist es, lerntechnisch am Ball zu bleiben. Am Besten sprichst du mit deinem Betrieb und ihr legt fest, ob du während der Ausbildungszeit den Lernstoff im Betrieb lernen kannst oder vielleicht sogar für einen Tag in der Woche freigestellt wirst, um von zuhause aus zu lernen.

Darfst du zuhause bleiben, wenn du Angst vor Ansteckung hast?

Es ist verständlich, wenn du Angst vor Ansteckung hast. Trotzdem darfst du leider nicht einfach zuhause bleiben, auch wenn die Ansteckungsgefahr bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin erhöht sein könnte. Allerdings hat der Ausbildungsbetrieb eine Fürsorgepflicht dir gegenüber, d.h. wenn du einer konkreten Gefährdung ausgesetzt bist, muss er dich freistellen.

Was passiert, wenn es passiert? - Ein Corona-Fall in der Ausbildungswerkstatt!

Sollte es tatsächlich einen Corona-Fall in deiner Ausbildungswerkstatt geben, muss der Betrieb sofort darüber informieren. Dann entscheidet das zuständige Gesundheitsamt über die Quarantäne der Kontaktpersonen. Sollte eine Quarantäne tatsächlich notwendig werden, wird deine Ausbildungsvergütung durch den Ausbildungsbetrieb in jedem Fall weiterbezahlt.

Dein Betrieb spricht davon, dich in den Urlaub zu schicken. Geht das?

Grundsätzlich musst du Urlaub beantragen und kannst nicht einfach in Zwangsurlaub geschickt werden. Das Gleiche gilt für den Abbau von Überstunden. Du selbst oder auch der Betriebsrat können eine Vereinbarung mit der Unternehmensleitung treffen.

Dein Betrieb stellt auf Kurzarbeit um. Was bedeutet das für dich?

Eigentlich gar nichts, denn der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, alle Möglichkeiten zu ergreifen, um deine Ausbildung zu ermöglichen und das bei voller Vergütung. Wenn dein Betrieb aber bereits alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, die ihm dazu zur Verfügung stehen, kann er auch für dich Kurzarbeit anordnen.

Wird dein Betrieb Corona-bedingt geschlossen, ist eine Unterbrechung deiner Ausbildung nicht zu vermeiden. In diesem Fall wirst auch du zur Kurzarbeit herangezogen. Dann hast du zunächst Anspruch auf Zahlung deiner vollen Ausbildungsvergütung für mindestens sechs Wochen. Hier findest du das entsprechende Gesetz dazu.

Kann dir während der Ausbildung gekündigt werden?

Leider ja, aber dazu muss schon Einiges passieren. Ein Grund wäre, wenn wegen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten kein Ausbilder mehr zur Verfügung steht, der Betrieb endgültig geschlossen wird oder wenn er deine Ausbildungsvergütung nicht mehr zahlen kann.  

Weitere Informationen findest du zudem auf dieser Seite.

Wir freuen uns, wenn du uns deine Erfahrungen, Fragen und Sorgen auf den sozialen Medien mitteilst. Bis dahin - bleib gesund!

 


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