Umschulung als Möglichkeit

Wie Sie durch Umschulung Fachpersonal qualifizieren

Umschulung als Möglichkeit | © adpic
von Judith am 11.08.2023

Geeignete Auszubildende und Fachkräfte für Ihr Unternehmen zu finden, gestaltet sich aus diversen Gründen zunehmend schwieriger. Um auf den Mangel an Arbeitnehmern flexibel reagieren zu können, lohnt es sich für Sie als Unternehmen, das Thema Umschulung in Betracht zu ziehen. Worauf Sie achten müssen und welche Vorteile sich Ihnen bieten können, erfahren Sie hier:

Vorteile von Umschülern als Arbeitnehmer

Die möglichen Gründe für eine Umschulung sind individuell unterschiedlich. Je nach persönlichem Hintergrund Ihres Umschülers können Sie von verschiedenen Vorteilen profitieren.

Wer bereits eine erste Ausbildung gemacht hat und einige Zeit in seinem Ausbildungsberuf tätig war, möchte vielleicht in ein anderes Berufsfeld wechseln. Als Quereinsteiger verfügt Ihr neuer Arbeitnehmer bereits über Arbeitserfahrung, kennt sich mit allgemeinen betrieblichen Abläufen und dem Ablauf einer Berufsausbildung sowie den zugehörigen Prüfungen aus. 

Bei einem Wechsel des Berufs auf eigenen Wunsch können Sie mit einer hohen Motivation Ihres Umschülers rechnen. Zudem sind Umschüler in der Regel bereits nach zwei Jahren erfolgreiche Absolventen des jeweiligen Ausbildungsberufes, da bei einer Umschulung eine verkürzte Ausbildungsdauer zur Anwendung kommt.

Wer längere Zeit ohne abgeschlossene Ausbildung in Ihrer Branche tätig war und sich für eine Umschulung entschließt, punktet mit Berufserfahrung, was sich unter Umständen monetär auszahlen kann.

(Finanzielle) Förderung einer Umschulung

Die Agentur für Arbeit unterstützt Sie als Arbeitgeber eines Umschülers unter bestimmten Voraussetzungen finanziell mit dem sogenannten Eingliederungszuschuss
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Eingliederungszuschusses ist u.a. der Status Ihres zukünftigen Umschülers. Ist dieser arbeitslos, arbeitsuchend oder ein Bezieher von Bürgergeld, können Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit einen Antrag stellen.
Eines der Hauptkriterien für die Bewilligung des Antrags ist, dass die Einarbeitung voraussichtlich länger als üblich sein wird.

Wichtig ist, dass der Arbeitsvertrag erst dann abgeschlossen wird, wenn der Antrag auf Eingliederungszuschuss bereits gestellt wurde.
Ebenfalls zu beachten ist, dass eine sogenannte “Nachbeschäftigungszeit” stattfinden muss, d.h. dass der/die Umschüler/-in im Normalfall im Anschluss an die Förderdauer ebenso lange weiterbeschäftigt werden muss, damit es nicht zur Rückzahlung des Zuschusses kommt.  

Hier noch einige Kurzinfos zum Eingliederungszuschuss:

  • Dauer der Unterstützung für max. 12 Monate
  • Zuschuss max. 50 % des Arbeitsentgelts
  • kann für Voll- und Teilzeitkräfte beantragt werden
  • erweiterte Unterstützung bei älteren und/oder behinderten Arbeitnehmern

Wenn ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, besteht die Möglichkeit, ihn im Rahmen der beruflichen Rehabilitation als Umschüler einzustellen. Informationen über Formen der Unterstützung erhalten Sie u.a. bei der Deutschen Rentenversicherung.

Wenn Sie auf der Suche nach Auszubildenden für Ihr Unternehmen sind und offene Ausbildungsplätze besetzen möchten, ziehen Sie auch die Einstellung eines Umschülers in Betracht. 

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