Arbeitszeiten in deiner Ausbildung

Übersicht über Regelungen zu deinen Arbeitszeiten

Arbeitszeiten in deiner Ausbildung | © adpic
Ausbildung
von Judith am 25.01.2020

Die Arbeitszeiten in deiner Ausbildung sind meist in deinen Ausbildungsvertrag geregelt. Der Gesetzgeber hat einige Vorschriften für Arbeitszeiten in deiner Ausbildung, die sich abhängig von deinem Alter, deiner Branche, deinem Beruf, der Region, den jeweiligen Tarifverträgen etc. unterscheiden. Welche genau das sind – hier geben wir dir einen Überblick:

Arbeitszeiten für Minderjährige und Volljährige

Der Gesetzgeber zieht bei den Vorschriften für die Arbeitszeiten eine klare Grenze bei 18 Jahren. Wenn du in deiner Ausbildung unter 18, also minderjährig, bist, gelten für dich andere Regelungen als wenn du über 18 und somit volljährig bist. Grundsätzlich gilt für deine Ausbildung das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Zusätzlich sind Regeln für Minderjährige im Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG) und für Volljährige im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgelegt. Außerdem gibt es verschiedene Tarifverträge für unterschiedliche Berufsgruppen und Branchen und zudem Ausnahmeregelungen – das ist also alles ziemlich umfänglich. Schau dir also abhängig von deinem Ausbildungsberuf genau an, welche Regelungen für dich gelten. Wir versuchen an dieser Stelle, dir einen Überblick zu geben.

Arbeitszeiten – was zählt dazu?

Alle Tätigkeiten in deiner Ausbildung für deinen Arbeitgeber zählen zur Arbeitszeit. Das gilt sowohl für das Verfassen deines Berichtsheftes als auch für den Wechsel von Kleidung, wenn deine Dienstkleidung so auffällig oder unpraktisch ist, dass du sie nicht auf dem Weg zur Arbeit trage kannst. Auch der Besuch der Berufsschule ist Arbeitszeit – abhängig von deinem Alter wird dies unterschiedlich gerechnet, aber dazu später mehr.

Arbeitszeiten in der Ausbildung – allgemeine Regelungen

Wenn du eine Pause in der Arbeitszeit machst, muss diese immer mindestens 15min betragen. Überstunden sind generell nicht vorgesehen, aber unter bestimmten Umständen erlaubt. Wenn diese anfallen, müssen sie zeitnah ausbezahlt oder abgefeiert werden. Minusstunden gibt es in der Ausbildung grundsätzlich nicht. Du bist ja da, um etwas zu lernen – wenn dein Chef oder Ausbilder dich nach Hause schickt, gilt dies als bezahlte Freistellung.

Arbeitszeiten für Minderjährige

Wenn du jünger als 18 Jahre bist, fällst du unter das JarbSchg. In diesem ist geregelt, dass du max. 40 Stunden in der Woche, max. acht Stunden am Tag und max. fünf Tage die Woche arbeiten darfst. In Ausnahmefällen darfst du 8,5 Stunden arbeiten, die Mehrarbeit muss aber an einem Tag derselben oder der folgenden Woche ausgeglichen werden.

Außerdem gibt es ein Arbeitsverbot von Minderjährigen zwischen 20.00 und 6.00 (Achtung, hier gibt es Ausnahmen, beispielsweise für Bäckerlehrlinge). Die Arbeit an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist dir grundsätzlich nicht erlaubt (aber auch hier gibt es Ausnahmen, beispielsweise im Gesundheitsbereich, im Verkehrswesen oder in der Gastronomie.

Deine Pausenzeiten sind klar geregelt:

  • Arbeitest du zwischen 4,5 und 6 Stunden, stehen dir 30min Pause zu
  • Arbeitest du mehr als 6 Stunden, stehen dir 1 Stunde Pause zu

Dein Arbeitgeber stellt dich für die Berufsschule frei. Die Unterrichtszeit wird wie folgt angerechnet: Ein Schultag entspricht einem achtstündigen Arbeitstag, eine Schulwoche mit min. 25 Stunden entspricht einer 40-Stunden-Arbeitswoche.

Arbeitszeiten in der Ausbildung für Volljährige

Wenn du über 18 Jahre alt bist, gilt für dich das Arbeitsrecht für Erwachsene, das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Du darfst damit maximal 48 Stunden an maximal sechs Tagen in der Woche arbeiten. Deine Arbeitszeit pro Tag sollte acht Stunden nicht überschreiten, kann aber in Ausnahmefällen bis zu 10 Stunden/Tag sein (wenn dies entsprechend ausgeglichen wird).

Deine Pausenzeiten weichen von denen der Minderjährigen ab:

  • Arbeitest du zwischen 6 und 9 Stunden, stehen dir 30min Pause zu
  • Arbeitest du über 9 Stunden, stehen dir 45min Pause zu

Für die Berufsschule wirst auch du von deinem Arbeitgeber freigestellt. Wenn du nach der Schule noch in den Betrieb zum Arbeiten fährst, gilt die Fahrtzeit übrigens als Arbeitszeit.

Arbeitszeiten für Auszubildende – Informiere dich!

Du siehst, die Arbeitszeitregelungen sind schon recht kompliziert – und haben eine Menge Ausnahmeregelungen, von denen wir hier nur einige wenige nennen konnten. Informiere dich genau, welcher Tarifvertrag für dich gilt und ob deine Branche oder dein Unternehmen bestimmte zusätzliche Regelungen bezüglich deiner Arbeitszeit hat. Wenn du noch Fragen dazu hast, kannst du dich sicherlich an deinen Ausbilder wenden – der kennt sich gut damit aus!


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