BAföG für Schüler

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BAföG für Schüler | © adpic
Gehalt
von Lucas am 29.05.2020

Du suchst nach finanzieller Unterstützung während deiner Schulzeit oder Ausbildung? Dann ist BAföG vielleicht genau das Richtige für dich. Lies weiter und du erfährst, was BAföG ist, wer einen Anspruch darauf hat und wie hoch die staatliche Unterstützung ausfällt.

Was ist BAföG?

BAföG ist schon lange nicht mehr nur für die Studenten vorbestimmt, auch Schüler in einer besonderen Lebenssituation haben ein Anrecht auf BAföG. Auszubildende können ebenfalls BAföG beantragen.

Ein ganz spezielles Schüler-BAföG oder Studenten-BAföG gibt es nicht, denn im Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz BAföG) ist auch nicht klar definiert, wer als Schüler bzw. Student gilt. Das Gesetz für die finanzielle staatliche Unterstützung unterscheidet lediglich zwischen der Ausbildungsstätte.

Die Höhe des BAföGs wird individuell von Person zu Person vom BAföG-Amt entschieden. Ausschlaggebende Faktoren für den Anspruch und die Höhe der finanziellen Unterstützung sind zum einen die Ausbildungsstätte und zum anderen die Lebenssituation des Auszubildenden.

Was sind die genauen Voraussetzungen für den Anspruch auf BAföG für Schüler?

Beim Antrag auf BAföG ist vor allem die Schulart ausschlaggebend, ob dein Antrag genehmigt wird. Zudem müssen bei manchen Schularten noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein.

Auch während deines Praktikums, welches du im Rahmen deiner Ausbildung absolvierst, kannst du BAföG beziehen. Wichtig ist jedoch, dass es sich bei dem Praktikum um einen zwingend notwendigen Teil deiner Ausbildung handelt. Nachfolgend erklären wir dir alle Voraussetzungen für BAföG für Schüler genauer:

Voraussetzung 1: Deine Schule muss zu einer BAföG-förderfähigen Schulart gehören

Um einen Anspruch auf die staatliche Unterstützung in finanzieller Weise zu erhalten, ist es notwendig, dass du eine förderfähige Schule besuchst. Zusätzlich ist es ausschlaggebend, in welcher Klasse du bist, ob du bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hast oder das Ziel der Ausbildung ein berufsqualifizierender Abschluss ist.

Wenn du eine allgemeinbildende Schule, wie etwa ein Gymnasium, eine Realschule etc., besuchst, wird dein Anspruch erst ab der 10. Klasse gültig.

Solltest du eine Fachoberschule oder eine Berufsaufbauschule besuchen, ist es nochmal ein wenig anders, du bekommst hierbei nur Anspruch auf BAföG, wenn für die Schulzulassung eine vorher abgeschlossene Berufsausbildung zu den Bedingungen zählte.

Das Ziel deiner Ausbildung muss ein berufsqualifizierender Abschluss sein, wenn du dich auf einer Fachschule bzw. Berufsfachschule befindest.

Eine Übersicht in Tabellenform über die förderungsfähigen Schulformen mit den notwendigen Besonderheiten für den Anspruch auf BAföG für Schüler siehst du hier:

Fachschulen und Berufsfachschulen

(ohne Ziel eines berufsqualifizierenden Abschlusses)

Du wohnst bei den Eltern?

Nein

nur berechtigt, wenn Du auswärtig wohnst.

Du wohnst nicht bei den Eltern?

Ja

insofern Du einen eigenen Haushalt führst und Deine Eltern zu weit von der Schule weg wohnen.

Fachoberschule

(ohne Voraussetzung einer vorherigen Berufsausbildung)

  
Klasse für die berufliche Ausbildung  

Ab der 10. Klasse:

Gymnasium, Realschule, Gesamtschule, Hauptschule, Integrierte Gesamtschule

  
Akademie und Höhere Fachschule

Du wohnst bei den Eltern?

Ja

Du wohnst nicht bei den Eltern?

Ja

Berufsaufbauschule und FOS

(mit Voraussetzung einer abgeschlossenen Berufsausbildung)

  

Fachschulen und Berufsfachschulen

(mit Ziel eines berufsqualifizierenden Abschlusses)

  
Abendgymnasium

Du wohnst bei den Eltern?

Ja

während der letzten drei Halbjahre des Vollzeit-Schulbesuchs

Du wohnst nicht bei den Eltern?

Ja

während der letzten drei Halbjahre des Vollzeit-Schulbesuchs

Abendhauptschule und Abendrealschule

Du wohnst bei den Eltern?

Ja

aber nur im letzten Jahr vor dem Abschluss möglich.

Du wohnst nicht bei den Eltern?

Ja

aber nur im letzten Jahr vor dem Abschluss möglich.

(Staatl.) Kolleg

Du wohnst bei den Eltern?

Ja

kompletter Zeitraum (3 Jahre)

Du wohnst nicht bei den Eltern?

Ja

kompletter Zeitraum (3 Jahre)

Voraussetzung 2: Du musst eine bestimmte Wohnsituation haben

Es gibt Schulen, bei denen die Möglichkeit der BAföG-Förderung von deiner Wohnsituation abhängig ist. Wenn du einen Antrag auf die finanzielle Unterstützung stellen möchtest, solltest du eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Du wohnst nicht mehr bei deinen Eltern, weil die Schule vom Wohnort deiner Eltern zu weit entfernt ist
  • Du hast schon eigene Kinder in Kombination mit einem eigenen Haushalt
  • Du bist verheiratet oder schon wieder geschieden und führst einen eigenen Haushalt


Ein Schulweg gilt laut Definition als zu weit, wenn du mindestens an 3 Wochentagen für Hin- und Rückfahrt mehr als 2 Stunden benötigst.

Im Falle einer Behinderung oder Krankheit kann es sein, dass dir der Schulweg auch nicht zugemutet werden kann und du deshalb den Anspruch auf BAföG erhältst.

Solltest du bereits einen eigenen Haushalt führen müssen und die Miete, das Essen und sonstige Dinge finanzieren müssen, kannst du übrigens nicht Wohngeld und Schüler-BAföG gleichzeitig beziehen. Dein Anspruch auf Wohngeld entfällt nämlich, sobald du finanzielle Unterstützung durch das BAföG erhältst.

Voraussetzung 3: Du darfst nicht älter als 30 sein

Wenn du BAföG für Schüler bekommen möchtest, darfst du laut § 10 des BAföG noch nicht das 30. Lebensjahr vollendet haben. Wenn du also bei Schulbeginn noch 29 bist, kannst du dein BAföG beantragen.

Bezüglich dieser Bedingung gibt es noch einige Ausnahmen, so ist man beispielsweise auch noch nach dem 30. Lebensjahr Schüler-BAföG berechtigt, wenn man aufgrund einer Behinderung oder Krankheit nicht früher mit der Ausbildung beginnen konnte.

Wie viel Geld kann ich bekommen? – BAföG für Schüler

Als Schüler kann man maximal 708 € im Monat erhalten. Das ist durch den Schüler-BAföG Höchstsatz festgelegt.

Die Höhe deiner finanziellen Unterstützung richtet sich hierbei ganz nach der Lebenssituation und der Schulart, denn es gibt für jede Schulart einen unterschiedlichen Schüler-BAföG Höchstsatz.

Außerdem spielt die Vermögenssituation deiner Eltern und deines möglichen Ehepartners eine wichtige Rolle. Generell ist es nur möglich, den BAföG-Höchstsatz zu erhalten, wenn du selbst wenig verdienst und sich das Einkommen deiner Eltern bzw. deines Ehepartners negativ auf dein BAföG auswirkt. Des Weiteren musst du für den Höchstsatz bereits eigenständig wohnen und versichert sein.

Wie setzt sich das BAföG für Schüler zusammen?

Der Schüler-BAföG-Satz setzt sich aus vier Aspekten zusammen:

  1. Grundbetrag: abhängig von der Schulart
  2. Zuschuss zu den Mietkosten: Höhe von der Schulart abhängig
  3. Zuschuss für Kranken- und Pflegeversicherung: 71 € Zuschuss für die Krankenversicherung und 15 € für die Pflegeversicherung
  4. Kinderbetreuungszuschlag: Für eigene Kinder unter 10 Jahren erhältst du pro Kind 130 €.

Muss ich BAföG zurückzahlen?

Wenn du noch ein Schüler bist, lautet die Antwort: Nein! Glück gehabt! Solltest du aber ein Student mit BAföG sein, wird nach ungefähr fünf Jahren die Hälfte vom BAföG fällig. Die Maximalgrenze für die Rückzahlung beträgt hierbei 10.000 €.

BAföG für Azubis

Auch Auszubildende in ihrer ersten Ausbildung können ihr Anrecht auf BAföG nutzen. Beachte jedoch, dass man mit einer dualen Ausbildung keine finanzielle Unterstützung durch BAföG beantragen kann.

Als Auszubildender in einer dualen Ausbildung musst du noch lange nicht auf finanzielle Unterstützung verzichten, denn es gibt noch weitere Möglichkeiten, welche du hier nachlesen kannst.

Wie erhalte ich mein BAföG?

Um deinen möglichen Anspruch auf BAföG geltend zu machen, musst du einen schriftlichen Antrag stellen, welchen du beim BAföG-Amt erhältst. Mit zu diesem Antrag gehören verschiedene Formulare, die von deiner Bank, deinen Eltern und deinem möglichen Partner ausgefüllt werden müssen und unter anderem Auskünfte über deine Lebenssituation, dein Vermögen und deinem Gehalt verlangen. Deshalb muss auch dein Arbeitgeber ein solches Formular ausfüllen, wenn du dich bereits in einem Angestelltenverhältnis befindest.

Außerdem ist es besonders sinnvoll, sich vor der Antragsstellung beim BAföG-Amt zu erkundigen, ob man Anspruch auf BAföG hat, um sich im schlimmsten Falle, die Zeit sparen zu können.


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