Finanzielle Unterstützung für die Ausbildung

Hier bekommst du Hilfe

Finanzielle Unterstützung für die Ausbildung | © adpic
Gehalt
von Lucas am 25.05.2020

Du machst bald eine Ausbildung oder bist bereits dabei und sorgst dich um deine Finanzen? Das ist ganz verständlich und du bist definitiv kein Einzelfall, denn häufig sind die monatlichen Gehälter von Auszubildenden nicht ansatzweise ausreichend und viele müssen über andere Wege an das zusätzliche Geld kommen, welches für Miete, Essen und sonstige Dinge notwendig ist. Trotz der Einführung des Mindestlohns für Auszubildende im Januar 2020, nagen noch viele am Hungertuch und verdienen gerade mal den monatlichen Mindestlohn, welcher für Azubis auch Mindestausbildungsvergütung genannt wird.

Genau wegen dieses Problems stellen wir dir auf dieser Seite verschiedene staatliche Förderungen vor, die dir bei deinen laufenden Kosten während der Ausbildung unter die Arme greifen.

Ab wann sollte ich finanzielle Hilfe in Anspruch nehmen?

Wenn dein monatliches Azubi-Gehalt gerade mal für deine Lebensunterhaltungskosten, wie beispielsweise Miete, Essen, Versicherungen, Telefon und so weiter reicht und am Monatsende nichts mehr von deinem Gehalt übrigbleibt, solltest du definitiv darüber nachdenken, staatliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, denn du sollst ja auch noch „leben“ können. Was meinen wir genau mit leben? Ausgehen können, Essen bestellen können, ab und zu neue Klamotten kaufen zu können und generell einem Hobby nachgehen zu können, was Geld in Anspruch nimmt.

Eventuell reicht dein Ausbildungsgehalt ja nicht mal, um die allgemeinen Kosten zu decken und du musst dir jeden Monat Geld bei deiner Familie, Freunden oder Verwandten leihen. In diesem Falle solltest du unbedingt finanzielle Unterstützung von staatlicher Seite beantragen!

Finanzielle Unterstützung – Möglichkeiten

Nachfolgend stellen wir dir alle staatlichen Möglichkeiten vor, um während deiner Ausbildung, nicht am Hungertuch nagen zu müssen.

Berufsausbildungsbeihilfe

Wenn du eine staatlich anerkannte duale Ausbildung machst und am Monatsende knapp bei Kasse bist, hast du Anrecht auf die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe.

Der monatliche Höchstsatz beträgt 635 €, d.h. dass du monatlich nicht mehr als 635 € zusätzliche Unterstützung vom Staat erhalten kannst.

Sollte es sich bei deiner Ausbildung um eine schulische Ausbildung handeln, hast du keinen Anspruch auf die BAB.

Doch nicht jeder Azubi erhält den Höchstsatz. Die Höhe der Berufsausbildungshilfe wird nämlich anhand des Verdiensts deiner Eltern oder dem deines Partners berechnet. Der Betrag muss nicht zurückgezahlt werden.

BAföG in der Ausbildung

Eine weitere Möglichkeit der finanziellen Unterstützung ist, BAföG zu beantragen. BAföG ist nämlich schon lange nichts mehr nur für Studenten, sondern auch für Schüler und Auszubildende.

Wenn du eine schulische Ausbildung machst, hast du normalerweise kein Anrecht auf die Berufsausbildungsbeihilfe, weshalb BAföG eine Alternative für dich darstellt.

Der monatliche Höchstsatz von dieser staatlichen Unterstützung beträgt 590 € im Monat und das Geld muss glücklicherweise nicht zurückgezahlt werden.

Die tatsächliche Höhe des BAföGs ist für jeden Azubi unterschiedlich und wird ebenfalls aus deinem Einkommen, dem Einkommen deiner Eltern bzw. deines Partners berechnet.

Um BAföG zu beantragen, musst du einen schriftlichen Antrag ausfüllen, welchen du beim BAföG-Amt deiner Stadt erhältst. Zu dem Antrag gehören außerdem noch einige extra Formulare, die gleichermaßen ausgefüllt werden müssen. Um dir eventuell unnötig vergeudete Zeit zu sparen, solltest du dich vor Antragserstellung erst einmal darüber informieren, ob du BAföG-berechtigt bist.

Mehr über BAföG liest du in unserem Artikel über für Schüler-BAföG.

Wohngeld – finanzielle Unterstützung Ausbildung

Solltest du keine Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, weil dein Antrag abgelehnt wurde, da du beispielsweise eine schulische Ausbildung machst, kannst du Wohngeld beantragen, welches dir beim Finanzieren deiner Miete hilft.

Um ein Anrecht auf Wohngeld zu erhalten, musst du volljährig sein und der zuständigen Behörde beweisen, dass du kein Anrecht auf BAB hast. Das geht am einfachsten, indem du den Ablehnungsbescheid vorlegst.

Zusätzlich wird hierbei ein Nachweis über das alleinige Wohnen und das Bezahlen der Miete erforderlich.

Mit Kindergeld die Ausbildung finanzieren

Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr erhalten deine Eltern Kindergeld für dich, vorausgesetzt du befindest dich noch in der Ausbildung.

Mit diesem Geld sollen entstehende Kosten, die im Zusammenhang mit deiner Ausbildung stehen (z.B. Mietkosten einer Wohnung, welcher näher an der Ausbildungsstätte ist, etc.) und die generellen Lebenskosten nicht gedeckt aber zumindest abgefedert werden. Deinen Eltern soll dieses Geld beim Großziehen eines Kindes finanziell unter die Arme greifen.

Für das erste und zweite Kind bezahlt der Staat jeweils 204 € (ab 2021 219 €) als finanzielle Unterstützung. Bist du allerdings schon das dritte oder vierte Kind, steht dir mehr zu, genau genommen 210 € (ab 2021 225 €) bzw. 235 € (ab 2021 250 €) für das vierte Kind. Auch hier muss der Betrag nicht zurückgezahlt werden.

Solltest du nun nicht mehr zu Hause wohnen und deinen eigenen Haushalt finanzieren müssen, kannst du das Geld entweder von deinen Eltern einfordern oder du stellst einen Antrag, dass es dir direkt auf dein Konto überwiesen wird.


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