Mindestlohn für Azubis?

Was ist die Mindestausbildungsvergütung?

Mindestlohn für Azubis? | © adpic
Gehalt
von Lucas am 27.05.2020

Du fragst dich, ob es einen Mindestlohn für Auszubildende gibt und wenn ja, wie hoch dieser ist und wer genau von einer solchen Regelung für Auszubildende profitieren würde? Dann solltest du unbedingt weiterlesen, denn wir beantworten all deine Fragen rund um den Mindestlohn für die Ausbildung.

Was ist der Mindestlohn?

Der Mindestlohn ist dafür zuständig für eine gerechte Entlohnung der Arbeitnehmer zu sorgen. Eingeführt wurde er mithilfe des Mindestlohngesetzes, welches am 01. Januar 2015 in Kraft getreten ist. Die Mindestlohnregelung garantiert somit eine faire und transparente Entlohnung und verhindert außerdem Armut und Ausbeutung der Arbeitnehmer vonseiten des Arbeitgebers.

Der Mindestlohn beträgt aktuell für geleistete Arbeit 9,35 € pro Stunde und kann auch auf den Monat angewendet werden. Das heißt, dass das im Arbeitsvertrag festgelegte monatliche Gehalt mindestens durch eine Stundenbezahlung von 9,35 € zustande kommen muss. Ein Beispiel: Bei einer 30 Stunden Woche würde das Festgehalt also bei mindestens 1122 € liegen müssen, wenn man von 4 Wochen pro Monat ausgeht.

Am 1. Januar 2020 wurde der gesetzliche Mindestlohn von 9,19 Euro (2019) auf 9,35 € erhöht. Gut zu wissen ist noch, dass für spezielle Branchen, wie beispielsweise der Pflege, andere Mindestlöhne gelten.

Gibt es einen Mindestlohn in der Ausbildung?

Ja, den gibt es. Genau genommen gibt es den erst seit dem 1. Januar 2020. Neue Auszubildende, die ihre Ausbildung nach Januar 2020 beginnen, profitieren davon.

Der Mindestlohn in der Ausbildung wird jedoch offiziell nicht Mindestlohn, sondern Mindestausbildungsvergütung bezeichnet. Er hängt außerdem nicht mit dem normalen gesetzlichen Mindestlohn zusammen, der für alle Arbeitnehmer gilt.

Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung?

Ab Januar 2020 müssen Auszubildende während ihres 1. Ausbildungsjahr mindestens einen monatlichen Lohn von 515 € erhalten. Wer bereits in einer Ausbildung ist, kann leider nicht von dieser neuen Regelung Gebrauch machen.

In den kommenden Jahren wird der Mindestlohn in der Ausbildung weiter erhöht, wie diese Tabelle zeigt:

JahrMonatlicher Mindestlohn (1. Lehrjahr)
2020515 Euro
2021550 Euro
2022585 Euro
2023620 Euro

Wer profitiert vom Mindestlohn?

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer das Anrecht auf den jeweiligen Mindestlohn, seit Januar 2020 auch die Auszubildenden. Nicht nur Auszubildende und normale Arbeitnehmer sind von der Mindestlohnregelung eingeschlossen, auch Praktikanten, deren Praktikum eine Dauer von drei Monaten überschreitet, haben ein Anrecht. Handelt es sich jedoch um ein Pflichtpraktikum, beispielsweise ein Schulpraktikum, ist ein Anspruch durch die Regelung leider ausgeschlossen.

Langfristig gesehen profitieren von der neuen Mindestlohnregelung für Auszubildende bis zu 115.000 Menschen. Laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit verdienten nämlich so viele Azubis in 2017 weniger als 500 € im Monat.

Weitere Ausnahmen der Mindestlohnregelung sind die folgenden:

  • Ehrenamtliche
  • Jugendliche Arbeitnehmer unter 18 Jahren
  • Arbeitnehmer, die länger als ein Jahr arbeitslos waren (erst nach einer sechsmonatigen Beschäftigung haben sie wieder Anrecht auf Mindestlohn)

Welche Ausnahmen gibt es beim Mindestlohn Ausbildung?

Ausnahmen entstehen beispielsweise dadurch, wenn Unternehmen und Gewerkschaften eigene Abmachungen beschließen, was sich beispielsweise für bestimmte Branchen als durchaus sinnvoll erweist.

Solltest du zum Beispiel eine Ausbildung im Pflegebereich machen, dann kann es sein, dass du Anrecht auf eine höhere Mindestausbildungsvergütung hast, da eine Gewerkschaft der Pflegekräfte eine Vereinbarung mit dem Unternehmen beschlossen hat, bei dem du deinen Ausbildungsplatz hast. Das ist vor allen Dingen sinnvoll, wenn in der Pflege sehr viele Ausbildungsplätze frei sind oder eben, weil die Pflegekräfte generell einen anderen Mindestlohn als die normalen Arbeitnehmer haben.

Welche Möglichkeiten habe ich als Auszubildender, wenn das Geld nicht reicht?

Die Mindestlohnregelung für Auszubildende ist natürlich schon mal ein Anfang und ein Schritt in die richtige Richtung. Jedoch reicht ein monatliches Gehalt von 515 € im ersten Lehrjahr (2020) für die meisten Auszubildenden noch lange nicht aus. Wir wissen auch, dass viele Azubis selbstverständlich mehr als 515 € monatlich bekommen. Trotzdem gibt es noch eine ganze Menge an Menschen, die wahrscheinlich gerade mal die Mindestausbildungsvergütung erhalten. Diese Vermutung geht auch aus den Zahlen von 2017 heraus.

Wenn du während deiner Ausbildung nicht am Hungertuch nagen willst, kannst du einige Finanzierungshilfen in Anspruch nehmen, welche wir im folgenden Teil vorstellen.

Wenn du bei Beginn der Ausbildung noch jünger als 30 bist, kannst du BAföG beantragen. Das ist Möglichkeit Nr.1 für dich. BAföG ist die finanzielle Hilfe des Staates für die Ausbildung von Schülern und Studierenden. Die Höhe des BAföGs ist ganz individuell von Person zu Person und richtet sich nach mehreren Faktoren. Ein wichtiger Faktor bei der Höhe der Unterstützung spielt zum Beispiel die Tatsache, ob du bereits alleine oder noch bei deinen Eltern wohnst.

Eine andere Möglichkeit wäre es, Wohngeld zu beantragen. Außerdem hast du bis zu deinem 26. Lebensjahr einen Anspruch auf Kindergeld.

Solltest du bei Beginn der Ausbildung bereits älter als 30 Jahre sein, kannst du leider kein BAföG beantragen. Das ist trotzdem noch nicht das Ende der Möglichkeiten, denn du kannst eventuell Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Auch wenn du eine duale Ausbildung machst, hast du leider keinen Anspruch auf BAföG, aber hierbei kann die Berufsausbildungsbeihilfe ebenfalls beantragt werden.

Mehr über die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten kannst du hier nachlesen:

Finanzielle Unterstützung – Ausbildung


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