Kündigung in der Ausbildung

Wer kann wen während der Ausbildung unter welchen Voraussetzungen kündigen?

Kündigung in der Ausbildung | © adpic
Ausbildung
von Judith am 28.02.2023

Auch während einer Ausbildung kann das Thema Kündigung aufkommen. Beide Seiten können unter bestimmten Voraussetzungen das Ausbildungsverhältnis beenden. Das ist aber nicht einfach so gemacht, sondern es gilt, verschiedene Vorgaben zu beachten. Wir erklären dir, unter welchen Voraussetzungen dein Ausbildungsbetrieb das Ausbildungsverhältnis beenden kann und auch, was du tun kannst, wenn du deine Ausbildung vorzeitig beenden möchtest.

Grundsätzliches zu Kündigung in der Ausbildung

Grundsätzlich ist die Kündigung während der Ausbildung in §22 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) geregelt. Wenn du noch minderjährig bist, kannst du eine Kündigung auch nicht eigenständig aussprechen, da deine Eltern ein Mitsprache- und Informationsrecht haben. Das bedeutet, dass du bei einer Kündigung das Einverständnis deiner Eltern benötigst. Kündigt dich dein Ausbildungsbetrieb, muss er ebenfalls deine Erziehungsberechtigten darüber informieren. Sollte bei dir ein besonderer Grund vorliegen, warum du die Kündigung nicht akzeptieren möchtest, wie beispielsweise eine Schwangerschaft oder eine Schwerbehinderung, gelten für dich andere Regeln. Informiere dich dazu bitte genau bei den jeweils zuständigen Stellen.

Arten der Kündigung in der Ausbildung

Eine Ausbildung kann aus unterschiedlichen Gründen beendet werden. Wir geben euch hier einen Überblick mit den jeweiligen Besonderheiten:

Kündigung der Ausbildung in der Probezeit

Wenn du deine Ausbildung beginnst, hast du zunächst eine Probezeit, damit du den Betrieb und der Betrieb dich in dieser Zeit besser kennenlernen kann. Diese steht in deinem Ausbildungsvertrag und beträgt zwischen einem und vier Monaten. In dieser Zeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen beendet werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Kündigung der Ausbildung wegen Berufsaufgabe/Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung deines Ausbildungsvertrages ist für dich jederzeit mit einer bestimmten Frist möglich. Meist sind dies vier Wochen. Wenn du dein Ausbildungsverhältnis beenden möchtest, musst du schriftlich kündigen und diese Frist einhalten. Dies ist nur möglich, wenn du die Ausbildung in dem Beruf wirklich aufgeben willst, nicht, wenn du deinen Ausbildungsbetrieb wechseln möchtest. Dein Arbeitgeber hat übrigens nach der Probezeit nicht mehr die Möglichkeit, dein Ausbildungsverhältnis zu kündigen.

Verhaltensbedingte Kündigung/ Fristlose Kündigung der Ausbildung

Eine fristlose Kündigung kann von beiden Seiten ausgesprochen werden, hierfür müssen aber wichtige Gründe vorliegen, sodass die Fortführung der Ausbildung einem der beiden Parteien nicht weiter zugemutet werden kann.

Beispielsweise könnten Gründe für eine fristlose Kündigung sein:

Von Seiten des Ausbildungsbetriebs:

  • Häufiges unentschuldigtes Fehlen im Betrieb oder der Schule
  • Mutwillige Beschädigung von Eigentum der Firma
  • Diebstahl

Von Seiten des Azubis:

  • Dein Arbeitsplatz verstößt gegen Gesetze (bspw. Jugendarbeitsschutzgesetz)
  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
  • Unzureichende Vermittlung von Ausbildungsinhalten

Personenbezogene Kündigung

Diese Art der Kündigung hat etwas mit deiner Person zu tun. Beispielsweise könnte es sein, dass du während deiner Ausbildung zum/zur Bäcker/in eine Mehlstauballergie entwickelst und den Beruf somit nicht mehr ausüben kannst.

Betriebsbedingte Kündigung

Bei der betriebsbedingten Kündigung ist es so, dass dein Ausbildungsbetrieb seine Arbeit nicht mehr fortsetzen kann, also stillgelegt wird. Dies passiert bei wirtschaftlichen Problemen. Dein Ausbildungsbetrieb ist in einem solchen Fall verpflichtet, sich um einen neuen Ausbildungsbetrieb für dich zu kümmern, beispielsweise in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit.

Aufhebungsvertrag

Manchmal passt es einfach nicht. Wenn dies bei dir und deinem Ausbildungsbetrieb der Fall sein sollte und ihr euch einig seid, die Ausbildung nicht fortzusetzen, dann könnt ihr gemeinsam einen Aufhebungsvertrag aufsetzen. Die Inhalte eines Aufhebungsvertrages sind individuell und können zwischen dir und deinem Ausbildungsbetrieb ausgehandelt werden. 


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