Fachbegriff des Monats: Hochschulzugangsberechtigung
Was bedeutet Hochschulzugangsberechtigung? Und wie bekomme ich diese?
Das Wort „Hochschulzugangsberechtigung“ hören wir alle häufiger im Zusammenhang mit Ausbildung, Studium oder Weiterbildung. Aber was genau ist damit gemeint? Wer hat alles eine Hochschulzugangsberechtigung? Und wie kann man diese erhalten? Das erklären wir dir hier.
Was ist eine Hochschulzugangsberechtigung?
Der Begriff beschreibt eine Qualifikation, welche erworben werden muss, um ein Studium an einer Hochschule zu beginnen. In der Regel ist dies das Abitur, oder die Europäische Reifeprüfung an einer Europäischen Schule, aber es gibt auch andere Möglichkeiten, eine Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben. Wenn du also kein Abitur in der Tasche hast, kannst du andere Wege gehen, um studieren zu können. Aber lies selbst:
Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung
Die Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erlangst du mit dem Abitur. Dieses berechtigt dich, an allen Hochschulen alle Fächer zu studieren, die dich interessieren.
Fachgebundene Fachhochschulreife
Die fachgebundene Fachhochschulreife kannst du erwerben, wenn du ein Berufs- oder Fachgymnasium besuchst. Der Abschluss berechtigt dich zum Studium bestimmter Fächer. In der Regel sind die Fächer, die du studieren kannst, auf deinem Zeugnis aufgeführt.
Allgemeine Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife erwirbst du in der Regel durch eine Kombination aus Theorie und Praxis. Das heißt, dass du beispielsweise an einer Berufsfachschule lernst oder das Gymnasium vor dem Abitur verlassen hast. Dann benötigst du noch ein Praktikum und/oder eine Ausbildung und kannst an Fachhochschulen studieren. Schau dir abhängig von deiner theoretischen Bildung genau an, welche Voraussetzungen du zusätzlich erfüllen musst.
Übrigens: Mit einem abgeschlossenen Studium an einer Fachhochschule ist ein Studium an einer anderen Hochschule im Anschluss möglich, da dieser Abschluss gleichzusetzen ist mit einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung.
Weitere Möglichkeiten
Wenn du weder Abi noch Fachabi besitzt, kannst du über eine berufliche Ausbildung mit anschließender fachrelevanter Berufserfahrung ebenfalls studieren. Das ist aber von Hochschule zu Hochschule sowie von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hier hilft dir die ortsansässige Studienberatung weiter.
Beispiel Niedersachsen
Beispielsweise kannst du in Niedersachsen an allen Hochschulen studieren, wenn du Meister/in, staatlich geprüfte/r Techniker/in oder Betriebswirt/in bist. Andere berufliche Vorbildungen berechtigen dich zum Studium bestimmter Studiengänge, hier gilt die sogenannte „3+3“-Regelung, also drei Jahre Ausbildung und drei Jahre relevante Berufserfahrung. Bei künstlerischen Studiengängen oder wissenschaftlicher Befähigung gibt es außerdem Sonderprüfungen (Immaturen-Prüfung oder Z-Prüfung), die dich zum Studium qualifizieren. Hierfür benötigst du mindestens eine zweijährige Ausbildung plus zwei Jahre relevante Berufserfahrung oder fünf Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Voraussetzung. All dies kannst du abhängig vom Bundesland nachlesen, die Infos zu Niedersachsen gibt es hier: https://www.studieren-in-niedersachsen.de/studienwahl/orientierung/studieren-ohne-abitur.html
Hochschulzugangsberechtigung und weitere Nachweise
Neben der Hochschulreife werden bei bestimmten Studiengängen noch weitere Nachweise verlangt wie beispielsweise das Erreichen einer bestimmten Note, der Nachweis von sprachlichen Qualifikationen, bestimmte Praktika oder eine Eignungsprüfung (bspw. Sport). Hier musst du dich abhängig von Studienfach und Studienort informieren.
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