Fachbegriff des Monats: Jugendarbeitsschutzgesetz

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Fachbegriff des Monats: Jugendarbeitsschutzgesetz | © adpic
Ausbildung
von Judith am 18.04.2023

Du stehst kurz vor deiner Ausbildung und bist noch keine 18? Dann gelten für dich besondere rechtliche Vorgaben. Diese sind im Jugendarbeitsschutzgesetz festgehalten und sollen Jugendliche in der Arbeitswelt schützen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt bis zu deinem 18ten Geburtstag, danach fällst du unter das Arbeitsschutzgesetz

Arbeitszeiten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Für Jugendliche gelten besondere Regelungen für die Arbeitszeit. Als tägliche Arbeitszeit wird die Zeit von Beginn bis Ende der Beschäftigung gezählt, Ruhepausen werden nicht als Arbeit berechnet. Hierbei zählen die Vorbereitung deines Arbeitsplatzes und die Abschlussarbeiten zur Beschäftigungszeit. Arbeitswege (also der Weg zur Arbeit und zurück) werden nicht mitgerechnet, Wege die während der Arbeitszeit zu leisten sind (bspw. von einer Baustelle zur anderen) zählen jedoch dazu.

Wenn du unter 18 Jahren bist, darfst du nicht mehr als 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Insgesamt darf deine Schichtzeit (Arbeitszeit und Ruhepausen zusammengerechnet) nicht mehr als 10 Stunden betragen.

Überstunden sind für Jugendliche verboten. Jedoch darfst du, wenn du beispielsweise am Freitag früher gehen möchtest, an den anderen vier Tagen in der Woche 0,5 Stunden mehr arbeiten und dafür dann am Freitag zwei Stunden früher gehen. Sollte dein Betrieb an Brückentagen schließen, kannst du diese Zeit unter Berücksichtigung der geltenden Regelungen auch nacharbeiten.

Außerdem gilt für Jugendliche eine 5-Tage-Woche. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sollen Jugendliche nicht arbeiten. 

Ausnahmen Arbeitszeit für Jugendliche

Da die oben beschriebenen Regelungen für manche Branchen nicht anwendbar sind, gelten Ausnahmeregelungen für bestimmte Ausbildungsberufe, beispielsweise in der Gastronomie oder Landwirtschaft.   So ist beispielsweise in der Landwirtschaft eine Arbeitszeit von bis zu 9 Stunden am Tag zulässig und bis zu  85 Stunden pro Doppelwoche. In der Gastronomie darfst du auch samstags arbeiten, wenn mindestens zwei Samstage im Monat frei sind.  Ähnliches gilt für Arbeit am Sonntag: Mindestens jeder zweite Sonntag sollte frei sein, zwei Sonntage im Monat müssen frei sein. Jugendliche haben einen Anspruch auf einen freien Tag in der darauffolgenden Woche.

Pausen-Regelungen im Jugendarbeitsschutzgesetz

Für unter 18-jährige sind auch die Pausenzeiten klar geregelt, damit du genügend Erholungszeit hast.  So muss spätestens nach 4,5 Stunden eine 30minütige Pause eingelegt werden, und bei mehr als 6 Stunden Arbeit muss es insgesamt 60 Minuten Pause geben. Jede Pause sollte mindestens 15 Minuten dauern. In manchen Tarifverträgen sind Abweichungen von dieser Regel festgeschrieben. 

Urlaub im Jugendarbeitsschutzgesetz

Auch der Urlaub wird im Jugendarbeitsschutzgesetz klar geregelt. Die hier aufgeführten Tage sind „Mindesttage“. Dein Arbeitgeber darf dir mehr Urlaub gewähren, wenn ihr dies im Ausbildungsvertrag festlegt oder es im Tarifvertrag geregelt ist. Bei einer 5-Tage-Woche sind folgende Mindesturlaubstage vorgesehen:

  • 15jährige: 25 freie Werktage 
  • 16jährige: 23 freie Werktage
  • 17jährige: 21 freie Werktage 

Mindestens 2 Wochen des Urlaubs müssen zusammenhängend gewährt werden.

Regelungen zur Berufsschule im Jugendarbeitsschutzgesetz

Während deiner dualen Ausbildung besuchst du natürlich auch die Berufsschule. Hier ist es so, dass dir der erste Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden von deinem Arbeitgeber als 8  Stunden Arbeitszeit angerechnet werden muss. Bei einem zweiten Berufsschultag in der Woche wird die Unterrichtszeit inklusive Pausen als Arbeitszeit angerechnet. Wenn der Unterricht an deiner Berufsschule vor 9 Uhr beginnt, darfst du vorher nicht arbeiten gehen.

Spezielle Regelungen zur Dauer der Freizeit

Auch für die freie Zeit zwischen zwei Arbeitstagen gibt es klare Regelungen. So musst du nach dem Ende der Arbeit mindestens 12 Stunden Pause haben, bevor du wieder anfangen darfst zu arbeiten (§13 JArbSchG)

Spezielle Regelungen zur Nachtruhe

Jugendliche dürfen nur zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt werden. Hiervon gibt es zahlreiche branchenabhängige Ausnahmen. Beispielsweise dürfen 17jährige Auszubildende in Bäckereien schon ab 4 Uhr morgens arbeiten. In Gaststätten ist für Jugendliche über 16 Jahren Arbeit bis 22 Uhr erlaubt. Schau hier genau hin, welche Regelungen für dich und deinen Ausbildungsberuf gelten.

Ausnahmegenehmigung

Wenn Jugendliche bei Konzerten, im Theater oder bei ähnlichen Veranstaltungen mitwirken, ist eine besondere Ausnahmegenehmigung erforderlich. Diese kann vom Veranstalter oder dem Personensorgeberechtigten beantragt werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde entscheidet dann von Fall zu Fall. 

Anmerkung:

Wir haben hier für dich wichtige Regelungen aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz zusammengefasst. Achte genau auf deinen Ausbildungsberuf – nicht alle Regelungen gelten für alle Berufe, abhängig vom Beruf und der Branche gibt es Ausnahmeregelungen. Wir können an dieser Stelle nicht alle Regeln und Ausnahmen darstellen, bringen jedoch Beispiele, damit du eine Orientierung bekommst. Du kannst dir die geltenden Regelungen online beim Bundeministerium für Arbeit und Soziales anschauen. 

Übrigens: Das Jugendarbeitsschutzgesetz hat nicht nur Gültigkeit für deine Ausbildung, sondern auch für Nebenjobs, Praktika oder andere bezahlte Tätigkeiten, wenn du zwischen 15 und 18 Jahren alt bist. 

 


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