Gehaltsvorstellung für deine Ausbildung
So formulierst du deine Gehaltsvorstellung richtig
Du willst bald deine Bewerbung für einen Ausbildungsplatz abschicken und bist dir noch unsicher bei der Gehaltsfrage? Wie solltest du auf die Frage nach der Gehaltsvorstellung reagieren und was ist ein angemessenes Gehalt für deine Ausbildung? All diese Fragen und viele weitere werden auf dieser Seite beantwortet.
Wie gehe ich mit der Frage nach der Gehaltsvorstellung angemessen um?
Viele haben Angst vor ihr, der Frage nach dem Gehalt. Ganz egal, ob es sich um ein Bewerbungsgespräch für eine Festanstellung oder eine Ausbildung handelt, bei dieser Frage bekommen viele Bewerber Schweißausbrüche. Das Problem ist nämlich, man will auf der einen Seite nicht zu selbst überschätzend klingen, sodass man sich möglicherweise die Job-Chance dadurch vermasselt. Aber auf der anderen Seite möchte man auch nicht unterbezahlt werden und dann möglicherweise für einen Hungerlohn arbeiten müssen, nur weil man seine Gehaltsvorstellungen damals nicht ganz klar auf den Tisch gelegt hat.
Das Praktische bei der Gehaltsvorstellung für die Ausbildung ist, dass es bereits für die meisten der Ausbildungsbereiche viele allgemein festgelegte Gehälter gibt, an denen sich der Arbeitgeber orientieren kann. Deswegen kann es auch dazu kommen, dass er gar nicht nach deiner Gehaltsvorstellung fragt.
Sei selbstbewusst, aber nicht selbst überschätzend!
Sollte die schweißtreibende Frage nach dem Gehalt doch kommen, solltest du souverän reagieren und selbstbewusst deine Gehaltsvorstellung erläutern können. Es reicht eventuell nicht aus, nur den Betrag zu sagen. Du musst deinem Gegenüber möglicherweise auch begründen, wie du auf diesen Gehaltswunsch kommst.
Deshalb ist es wichtig, dass du dich vor dem Bewerbungsgespräch ausgiebig darüber informierst, welche Gehälter in deinem Ausbildungsbereich normal bzw. angemessen sind. Zusätzlich solltest du dir schon mal ausrechnen, wie viel am Ende noch zum Ausgeben übrigbleibt, denn auch Auszubildende müssen bereits viele Abgaben leisten.
Über die üblichen Gehälter deines Ausbildungsberufs kannst du dich auf unserer Website in der Liste der Ausbildungsberufe von A-Z informieren: https://www.ausbildung123.de/ausbildungsberufe/ausbildungsberufe-a-z/
Was kann ich als angemessene Gehaltsvorstellung aufbringen?
Diese Frage können wir dir leider nicht so pauschal beantworten, da natürlich jedes Unternehmen eigene Gehaltsvorstellungen für seine Mitarbeiter hat und auch unterschiedliche finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
Vor allen Dingen bei kleineren Firmen kann es deshalb durchaus sein, dass die Gehaltsvorstellung der Firma nicht mit deiner übereinstimmt. Auch die Region und die Branche können bei der Höhe des Gehalts eine ausschlaggebende Rolle spielen.
Was ist, wenn mein Arbeitgeber einen Tarifvertrag abgeschlossen hat?
Wenn dein möglicher Arbeitgeber jedoch einen Tarifvertrag abgeschlossen hat, ist es sehr einfach eine gute und angemessene Gehaltsvorstellung zu ermitteln, die du auch während des Vorstellungsgesprächs mit einem guten Gewissen vorschlagen kannst. Mit einem Tarifvertrag hält sich das Unternehmen an bestimmte Vereinbarungen bezüglich der Gehälter, welche mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften beschlossen wurden. Meistens wirst du schon vor dem Vorstellungsgespräch erfahren, ob du eine tarifgebundene Ausbildungsvergütung erhalten würdest. Für das Wunschgehalt kannst du dich dann an den Beträgen orientieren, die im Tarifvertrag stehen. Die Einsicht in den Vertrag kannst du beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder beim Arbeitsgericht anfragen.
Mein Arbeitgeber hat keinen Tarifvertrag abgeschlossen – was nun?
Wenn das Unternehmen, welches du für deine Ausbildung ausgewählt hast, nicht von dem Tarifvertrag betroffen ist, ist das Finden einer „angemessenen“ Gehaltsvorstellung etwas schwieriger. Dennoch gibt es Vorgaben, an denen du dich orientieren kannst, denn gesetzlich darfst du nicht weniger als 80 % von der Gehaltsvorstellung in einem von der Branche festgelegten Tarifvertrag verdienen.
Wenn es jedoch in deiner Ausbildungsbranche keine Tarifvereinbarungen mit den Unternehmen gibt, so kannst du dich trotzdem an generelle Richtwerte halten, die man überall im Internet findet.
Außerdem kannst du dich immer an dem „Mindestlohn für Azubis“, auch Mindestausbildungsvergütung genannt, orientieren, welche in 2020 eingeführt wurde. Die gesetzliche Mindestvergütung ist zwar für das 1. Ausbildungsjahr nicht besonders hoch, kann aber immerhin einen kleinen Anhaltspunkt bieten.
Warum werde ich beim Bewerbungsgespräch nach einer Gehaltsvorstellung gefragt?
Viele Bewerber fragen sich oftmals, wieso sie überhaupt die Frage der Gehaltsvorstellung gestellt bekommen, wenn letztendlich eh der Vorschlag des Arbeitgebers bezüglich des Gehalts mehr wert ist als ihr eigener.
Das Ganze hat drei einfache Gründe:
- Um in Erfahrung zu bringen, was du mindestens verdienen möchtest (das wird erfragt, damit deine Motivation im möglichen Arbeitsalltag stabilisiert werden könnte).
- Um zu überprüfen, wie du dich und deinen Marktwert einschätzt.
- Um deinen Umgang mit der Frage zu erfahren.
Auf die Frage solltest du sowohl im Bewerbungsgespräch als auch im Bewerbungsschreiben eingehen, fall sie dort schon auftauchen sollte. Dabei ist eine informative Antwort die beste Wahl.
Was es sonst noch zu beachten gibt – Gehaltsvorstellung Ausbildung
Gibt es Ausbildungen ohne Gehalt?
Ja, die gibt es leider tatsächlich. Wenn du eine rein schulische Ausbildung machst, bei der du nicht parallel zur Theorie im Betrieb ausgebildet wirst, sondern in der Berufsschule, erhältst du kein Geld dafür. Diese Ausbildungen dauern aber in der Regel nicht so lange wie die klassischen dualen Ausbildungen.
Mache dir bei rein schulischen Ausbildungen vorher einen Plan, wie du deine alltäglichen Kosten bewerkstelligen willst, ohne ein Gehalt zu bekommen.
Dafür kannst du dich über Finanzierungsmöglichkeiten, wie die Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG informieren.
Brutto und Netto
Bei der Gehaltsvorstellung für deine Ausbildung solltest du daran denken, dass du am Ende nicht den vollen Betrag erhältst, den du als Gehaltswunsch hast. Von diesem Betrag werden noch Abgaben für Sozialversicherungen und Steuern geleistet, weshalb der Netto-Betrag letztendlich deutlich geringer ausfallen kann, als der am Anfang so schön hoch wirkende Brutto-Betrag.
Die Abzüge deines Brutto-Gehaltes solltest du bei der Gehaltsvorstellung unbedingt beachten und gegebenenfalls den Gehaltswunsch etwas höher ansetzen. Mehr über Brutto und Netto liest du hier.
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