Kabinett beschließt Ausbildungsprämie
Wie Ihr Betrieb vom Bundesprogramm „Ausbildung sichern“ profitiert
Ist Ihr Unternehmen durch die Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten? Denken Sie darüber nach, Ihre Ausbildungsaktivitäten einzustellen oder zu reduzieren? Dann geht es Ihnen wie vielen Arbeitgebern in Deutschland. Damit aber die Zukunftschancen der jungen Generation nicht zerstört werden und Sie Ihre Fachkräfte von morgen ausbilden können, hat das Bundeskabinett eine Ausbildungsprämie beschlossen. Grundlage dafür bildet ein sechsseitiges Eckpunkte-Papier, auf das sich die Ministerien für Bildung, Wirtschaft und Arbeit verständigt haben. Die Kosten werden darin auf 500 Millionen Euro geschätzt. Die Ausbildungsprämie soll Ihnen als Motivation dienen, auch unter schwierigen Bedingungen Ihre Ausbildungsanstrengungen aufrechtzuerhalten.
Warum Sie auch in Zeiten der Covid-19-Krise weiterhin ausbilden sollten.
Ihr Betrieb kämpft gegenwärtig mit Auftragsmangel, Kurzarbeit und Liquiditätsengpässen? Doch wie mag die Zukunft Ihres Unternehmens aussehen, wenn schon jetzt ein großer Fachkräftemangel in Deutschland herrscht? Arbeitgeberpräsident Kramer bringt es auf den Punkt, indem er sagt: „Der Auszubildende, den Sie heute einstellen, der ist gerade fertig, wenn Sie in drei Jahren wieder kräftig am Markt sind, so wie es die allermeisten Unternehmen sein werden.“
Wann haben Sie Anspruch auf die Ausbildungsprämie?
Sie leiten ein kleines bis mittelständiges Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten und Ihr Betrieb ist von der Corona-Krise "in erheblichem Umfang" betroffen? Dann unterstützt Sie der Staat mit einem einmaligen Zuschuss von 2.000 Euro für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag. Das Geld wird nach Ende der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt. Schließen Sie sogar mehr Ausbildungsverträge ab, erhalten Sie für jeden Vertrag, der über das Niveau der vergangenen drei Jahre hinausgeht, 3.000 Euro. Diese Summe erhalten Sie ebenfalls, wenn Sie die Auszubildenden aus Betrieben übernehmen, die in der Pandemie Insolvenz anmelden müssen.
- 2.000 Euro für jeden für 2020/21 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag
- 3.000 Euro für jeden zusätzlich geschaffenen und abgeschlossenen Ausbildungsvertrag
- 3.000 Euro für die Übernahme Auszubildender aus pandemiebedingt insolventen Betrieben
Wann gilt Ihr Betrieb als „erheblich“ betroffen?
Als besonders betroffen gilt Ihr Betrieb, wenn es im ersten Halbjahr wenigstens einen Monat Kurzarbeit gab und oder der Umsatz in den Monaten April und Mai um mindestens 60 Prozent gegenüber den Vorjahresmonaten eingebrochen ist.
Welche Förderungen gibt es darüber hinaus?
In Ihrem Betrieb fällt krisenbedingt deutlich weniger Arbeit an und Sie schicken Ihre Auszubildenden dennoch nicht in Kurzarbeit, dann erhalten Sie ebenfalls Unterstützung. Für die Monate, in denen mindestens die Hälfte der Arbeit in Ihrem Betrieb ausfällt, erhalten Sie eine Förderung in Höhe von 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung. Diese Förderung erfolgt frühestens ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie. Sie ist befristet auf Zeiten bis zum 31. Dezember 2020.
Wir wünschen Ihnen, dass Sie mit dieser staatlichen Unterstützung Ihre Ausbildertätigkeit aufrechterhalten können und Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter auf dem Weg in eine bessere wirtschaftliche Zukunft sind.