Erstmalig Ausbildungsbetrieb
Was Sie beachten müssen, wenn Sie ausbilden möchten
Mitarbeiter passend zum eigenen Unternehmen auszubilden, junge Menschen auf ihrem Weg ins Berufsleben zu begleiten, der Wunsch, seine Expertise weiterzugeben: Es gibt viele Gründe, warum Unternehmen sich dazu entscheiden, auszubilden. Welche Voraussetzungen es zu erfüllen gilt und wie Sie Ihr Unternehmen auf den Start in die Ausbildung bestmöglich vorbereiten, haben wir hier für Sie zusammen gefasst.
Neben den formalen Voraussetzungen muss der Betrieb für die Ausbildung ausgestattet und der Ausbilder persönlich geeignet sein. Sofern Sie aufgrund Ihrer Unternehmensgröße eventuell nicht alle Voraussetzungen erfüllen können, werfen Sie gerne einen Blick auf diesen Blogartikel von uns, in dem wir Möglichkeiten erläutern, wie Sie auch als kleines Unternehmen ausbilden können
Gesetzliche Grundlagen für die Ausbildung sind unter anderem das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung bei Handwerksbetrieben.
Formale Voraussetzungen für Ausbildungsbetriebe
Um ausbilden zu können, müssen Sie einen „Ausbilder“ im Unternehmen haben. Der Ausbilder benötigt den Nachweis seiner bestandenen Ausbildereignungsprüfung, in welcher dokumentiert wird, dass er berufs- und arbeitspädagogisch geeignet ist, auszubilden. Umgangssprachlich wird dies auch als „Ausbilderschein“ bezeichnet.
Die für das Unternehmen zuständige Kammer benötigt zudem einen „Antrag auf Anerkennung als Ausbildungsstätte“ bzw. einen „Antrag auf Ausbildungsbefugnis“.
Betriebliche Voraussetzungen
Auch der Betrieb an sich muss für die Ausbildung geeignet sein. Die für den Ausbildungsberuf üblichen Fachkenntnisse und Fertigkeiten (zu finden in der jeweiligen Ausbildungsordnung) müssen mithilfe der betrieblichen Ausstattung zu vermitteln sein.
Es muss außerdem ein angemessenes Zahlenverhältnis von Auszubildenden und Fachkräften im Unternehmen vorhanden sein. Eine Ausnahme kann nur erfolgen, wenn die Berufsausbildung durch ein unangemessenes Verhältnis nicht gefährdet wird.
Persönliche Voraussetzungen
Gesetzlich fehlt die persönliche Eignung zum Ausbilden, wenn keine Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen durch die Person erfolgen darf, sowie bei Verstößen gegen das Berufsbildungsgesetz oder andere Vorschriften des Bildungsrechts.
Besonderheiten
Viele Auszubildende sind noch minderjährig. Zusätzlich zu den genannten Voraussetzungen ist in diesen Fällen das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten. Es regelt unter anderem die täglich bzw. wöchentlich erlaubte Arbeitszeit und die Anzahl der Urlaubstage. Auch bestimmte Tätigkeiten sind im Hinblick auf das junge Alter der Auszubildenden nicht erlaubt.
Vorbereitung auf den Start in die Ausbildung
Neben der Suche nach einem passenden Auszubildenden für Ihr Unternehmen, bei der wir Sie gerne unterstützen, können Sie Ihr Unternehmen startklar machen, indem Sie sich bereits um den Ausbildungsplan, eine Vorlage für den Ausbildungsvertrag und gegebenenfalls für den Azubi zusätzlich benötigte Ausbildungsmittel (z.B. Werkzeuge) kümmern und die Einrichtung seines Arbeitsplatzes vorbereiten.
Wer sind meine Ansprechpartner, wenn ich Ausbildungsbetrieb werden möchte?
Als erste Ansprechpartner wenden Sie sich an Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer oder die Kammern der freien Berufe. Nützliche Informationen erhalten Sie darüber hinaus bei der Agentur für Arbeit.